AGB von RS Immo-Service GmbH

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Reinigungsfirma RS Immo-Service GmbH (nachstehend auch Reinigungsfirma oder Dienstleister genannt) mit seinem Vertragspartner (nachstehend Auftraggeber genannt).

Ein Vertrag kommt zustande, falls ein schriftliches Vertragsverhältnis oder eine Angebotsbestätigung vorliegt und beide Parteien sich über die Modalitäten geeinigt haben. Der Auftraggeber anerkennt die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Änderungen benötigen eine schriftliche Anerkennung des Dienstleisters. Unsere Reinigungsfirma behaltet sich vor, die allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern, ohne dass die bestehenden Vertragspartner besonders informiert werden müssen. Falls die Änderung jedoch einen Vertragspartner betrifft, wird dies schriftlich mittgeteilt. Pflichten der Reinigunsfirma. Die verpflichtet sich, die mit dem Kunden vereinbarten Leistungen sorgfältig und fachgerecht zu erbringen. Für Schäden, Störungen oder Unterbrechung oder Abbruch der Arbeiten, die von Dritten oder durch höhere Gewalt verursacht werden, wird von Seite RS Immo-Service GmbH nicht gehaftet. Der Dienstleister kann jederzeit von einem Vertrag zurücktreten, wenn aufgrund von störenden Ereignissen durch Dritte oder im Falle von höherer Gewalt, die Arbeit nicht zufriedenstellend erledigt werden kann.

Der Dienstleister verpflichtet sich, während der Dauer des Dienstverhältnisses und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.

Der Vertragspartner verpflichtet sich, sämtliche zur Erbringung der vereinbarten Leistung erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Kommt der Vertragspartner dieser Aufforderung nicht nach und entstehen dadurch Verzögerungen, Nachteile oder gar Nichterfüllung der zu erbringenden Leistung durch unsere Reinigungsfirma, haftet die Reinigungsfirma in keiner Art und Weise. Der Vertragspartner ist in diesem Fall nicht in der Lage eine entsprechende Aufwandsentschädigung zu verrechnen. Sollte durch die Leistungserbringung der Reinigungsfirma in irgendeiner Weise geltendes Recht verletzt werden, oder sich für den Vertragspartner Nachteile durch die Leistung ergeben, haftet allein der Vertragspartner.

Die durch die Reinigungsfirma erbrachten Leistungen sind vom Vertragspartner unmittelbar nach erbrachter Leistung, spätestens jedoch nach 5 Stunden sorgfältig zu prüfen. Etwaige Mängel sind sofort innerhalb dieser Frist schriftlich zu melden. Mögliche Mängel oder Fehler der Leistungserbringung werden vom Dienstleister entweder durch eine gemeinsam vereinbarte Nachbesserung innerhalb einer vereinbarten Zeit erledigt oder aufgrund der Leistungsminderung entsprechend kostenmässig berücksichtigt. Die Gewährleistungspflicht des Dienstleisters entfällt, wenn der Vertragspartner die von der Reinigungsfirma erbrachte Leistung inkl. möglicher gelieferter Ware, verändert, umgestaltet oder kaputt macht.

  • Ein langfristiger Vertrag für regelmässig zu erbringende Leistungen, kann von beiden Parteien, wenn nichts anderes schriftlich im Vertrag vereinbart wurde, auf das Ende eines Monates mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt werden. Eine solche Kündigung muss in jedem Fall schriftlich erfolgen. Die Kündigung befreit den Vertragspartner oder unserer Reinigungsfirma nicht von den zu erbringenden Leistungen oder Zahlungen innerhalb der vereinbarten Vertragszeit.
  • Ein einmaliger Auftrag kann schriftlich mit Brief oder per E-Mail bis 2 Monate vor Auftragsausführung ohne Aufwandsentschädigung gekündigt werden (Poststempel relevant). Wird der Auftrag nach dieser Frist gekündigt, bezahlt der  Vertragspartner die Reinigungsfirma bis ein Monat vor Ausführung 20% des Auftragsvolumens, bis 8 Tage vor Ausführung 30% und danach 50% des Auftragsvolumens. Einmalige Aufträge, die innerhalb von 8 Tagen vor Auftragsbeginn vereinbart wurden, werden bei einer Kündigung zu 100% verrechnet. Im gegenseitigen Einverständnis, können Kündigungen zu jeder Zeit auch ohne Entschädigung erfolgen.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, mit den Mitarbeiter-innen der Reinigungsfirma kein direktes Arbeitsverhältnis einzugehen. Im widrigen Fall schuldet der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine Konventionalstrafe in der Höhe von mindestens einem Drittel der jährlichen Pauschalsumme des Auftrages. Weitere Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten. Im gegenseitigen schriftlichen Einverständnis ist jedoch eine Personalbeschäftigung der Mitarbeiter-innen der Reinigungsfirma durch den Auftraggeber ohne Geltendmachung eines allfälligen Schadenersatzes möglich.

Gerichtsstand der Reinigungsfirma ist Chur. Unsere Reinigungsfirma kann jedoch ihre Ansprüche auch bei den Gerichten des allgemeinen Gerichtsstandes des Vertragspartners geltend machen. Es gilt das Schweizerische Recht.

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