Vorschriften

…wir übernehmen für Sie Verantwortung.

Hier finden Sie nützliche Informationen zu den gesetzlichen Vorschriften.

Hygienekontrolle gemäss SWKI VA 104-01

Hygiene Erstinspektion
Bei Neuanlagen ist diese im Rahmen der Abnahme durchzuführen, spätestens jedoch innerhalb von 3 Monaten nach der ersten Inbetriebnahme.

Periodische Hygieneinspektion

  • bei Raumlufttechnischen-Anlagen ohne Befeuchtung im Abstand von 3 Jahren
  • bei Raumlufttechnischen-Anlagen mit Befeuchtung im Abstand von 2 Jahren
  • an nassen Rückkühlwerken für Raumlufttechnische-Anlagen im Abstand von 2 Jahren

Reinigung gemäss SIA Norm 2023

Vor der Abnahme der Lüftungsanlage ist eine eingehende Reinigung durchzuführen.

Nach der professionellen Abnahme sind die Anlagen fachgerecht zu warten und in diesem Sinn auch in regelmässigen Abständen zu kontrollieren und zu reinigen.

  • Filterwechsel – 1 x pro Jahr
  • Aussen- und Fortluftdurchlässe – 1 x pro Jahr
  • Gerätegehäuse – 1 x pro Jahr
  • Auf Wasserbildung prüfen – alle 6 Monate
  • Wärmerückgewinnungsgerät – 1 x pro Jahr
  • Luftleitungen und Schalldämpfer – 1 x pro Jahr
  • Luftdurchlässe – 1 x pro Jahr
  • Kontrolle der Hygiene und Funktionstüchtigkeit der gesamten Anlage bzw. der Komponenten – 1 x in 3 Jahren

Damit Sie sich nicht um diese Nebensächlichkeiten kümmern müssen, übernehmen wir für Sie die Verantwortung und achten darauf, dass sämtliche Vorschriften eingehalten werden. Mittels Gratis-Check-Up können wir den aktuellen Stand Ihrer Anlage überprüfen und Ihnen eine verlässliche Empfehlung abgeben.